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Taschendiebin darf den Raum Witten vorläufig nicht mehr betreten

ID: 526617

(ots) - "Eine junge Taschendiebin flüchtet über die
Bahnhofstraße!" Dieser Funkspruch ging am 22. November an die Beamten
der Wittener Polizeiwache. Ein Kaufhausdetektiv hatte die Kriminelle
gegen 15.00 Uhr dabei beobachtet, wie sie in die Taschen von Kunden
griff. Der Angestellte informierte sofort die Polizei und beschrieb
die junge Frau. Schon in Höhe der Hausnummer 34 konnte die Polizisten
die Tatverdächtige festnehmen und brachten sie zwecks
Identitätsfeststellung zur Wache. Dort stellte sich heraus, dass die
einschlägig polizeibekannte 17-Jährige in Deutschland keinen festen
Wohnsitz hat und irgendwo in Dortmund nächtigen will. In dem Kaufhaus
war die Jugendliche bereits im letzten Jahr als Taschendiebin
aufgefallen und hatte ein Hausverbot ausgesprochen bekommen. Die
Polizei informierte das Gericht sowie das Ordnungsamt über diesen
Vorfall. Daraufhin ordnete ein Richter an diesem Dienstag die
Ingewahrsamnahme der 17-Jährigen bis 22.00 Uhr an. Darüber hinaus
wurde ihr ein dreimonatiges Betretungsverbot für den Raum Witten
ausgesprochen. Zudem erschien ein Mitarbeiter des Ordnungsamts auf
der Wache und zog den Pass der Taschendiebin zwecks weiterer Prüfung
ein.




Volker Schütte
Polizeipräsidium Bochum
Uhlandstr. 35
44791 Bochum
Tel.: +49 234 909 - 1023
Fax: -1028
volker.schuette(at)polizei.nrw.de




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Datum: 24.11.2011 - 12:45 Uhr
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