Wer besch.... will, sollte die Grundrechenarten kennen - Erkrath - 1111188
(ots) - Am 23.11.11 wurden in den frühen Abendstunden in
Erkrath, Hochdahler Str. durch zwei Kradfahrer des Verkehrsdienstes
der Kreispolizei Verkehrskontrollen durchgeführt.
Hierbei wurden zeitgleich zwei Fahrzeuge (ein 3er BMW und ein
Klein-LKW 3,5 t mit Anhänger) angehalten. Beide Fahrer erklärten,
sämtliche Papiere zuhause vergessen zu haben. Während der 27 jährige
BMW-Fahrer aus Erkrath nach konsequenten Nachfragen zugab, noch nie
einen Führerschein besessen zu haben, blieb der 34 jährige
Klein-LKW-Fahrer bei seiner Aussage, sein Führerschein liege zuhause
in Iserlohn.
Für eine entsprechende Überprüfung gab er den Beamten Name, Adresse
und das Geburtsdatum an.
Auf die spontane Frage der Beamten wie alt er denn jetzt sei,
antwortete er zögerlich: "Wie alt man den nun mal ist, wenn man
1971 geboren wurde." Auch bei der unmittelbar folgenden
Nachfrage, die deutlich sichtbar den Druck auf den LKW- Fahrer
erhöhte, konnte er lediglich auf sein Geburtsdatum im Jahr 1971
verweisen.
Dann aber platzte es aus ihm heraus: "43 Jahre".
Diese grobe Annäherung an das richtige Ergebnis führte bei den
Polizeikradfahrern zu leichter Erheiterung, die offenbar den Druck
auf den Betroffenen noch weiter erhöhte.
Jetzt räumte der LKW-Fahrer nämlich ein, die Personaldaten eines
anderen auswendig gelernt, aber wohl nicht verinnerlicht zu haben.
Deshalb musste er kleinlaut zugeben, nicht im Besitz der
entsprechenden Fahrerlaubnis zu sein.
Dementsprechend gab es an dieser Stelle zwei Anzeigen wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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Datum: 24.11.2011 - 14:14 Uhr
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