Bewohnerin vertreibt Einbrecher
(ots) - (uk) Eine Bewohnerin in Etteln hat am Montagabend
zwei Einbrecher vertrieben, die versucht hatten trotz ihrer
Anwesenheit in das Mehrfamilienhaus einzubrechen.
Die Frau (50) hatte sich gegen 19.45 Uhr in ihrem Wohnzimmer im
Erdgeschoss aufgehalten, als sie plötzlich ein knackendes Geräusch
wahrnahm. Als sie aus dem Wohnzimmerfenster des an der Straße Schöne
Aussicht gelegenen Hauses blickte, sah sie zwei dunkel gekleidete
Männer, die gerade dabei waren die Terrassentür zur Küche
aufzubrechen.
Während die Bewohnerin in die Küche ging, hatten die beiden
Eindringlinge die Tür bereits aufgebrochen und das Haus betreten. Die
Frau sprach die beiden Männer an, die daraufhin sofort nach draußen
in unbekannte Richtung flüchteten.
Nach Angaben der Geschädigten sind die beiden Einbrecher etwa 1,75
Meter groß und von kräftiger Statur.
Am Montag war es in der Josefstraße in Bad Wünnenberg ebenfalls zu
einem Wohnungseinbruch gekommen (siehe Pressebericht vom 29.11.2011).
Die Polizei kann nicht ausschließen, dass dieser Einbruch von den
gleichen Tätern wie in Borchen verübt wurde.
Sachdienliche Hinweise erbittet die Polizei unter der Telefonnummer
05251-3060.
Kreispolizeibehörde Paderborn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Riemekestraße 60-62
33102 Paderborn
Telefon:
Michael Biermann (mb) 05251/306-1132
Ulrich Krawinkel (uk) 05251/306-1131
Irmgard Kurek (ik) 05251/306-1130
Fax: 05251/306-1095
Mail: pressestelle.paderborn(at)polizei.nrw.de
www.polizei-paderborn.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.12.2011 - 15:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 531238
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PB
Stadt:
Borchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 10 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bewohnerin vertreibt Einbrecher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Paderborn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).