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Feuerwehr und Stadt warnen vor dem Betreten von Eisflächen auf Gewässern!

ID: 565144

(ots) - Ratingen, Voisweg 1-5, 15:00 Uhr, 01.02.2012

"Achtung! Bilder in der Digitalen Pressemappe!"

Die Feuerwehr Ratingen und das Stadtamt Kommunale Dienste weisen
ausdrücklich auf die akute Lebensgefahr beim Betreten von Eisflächen
hin!

Appell an die Eigenverantwortlichkeit

Eisige Temperaturen locken im Winter so manchen Bürger, aber auch
Kinder auf zugefrorene Teiche und Gewässer. Doch das birgt Gefahren.
Generell sollten die zugefrorenen Gewässer erst dann betreten werden,
wenn sie ausdrücklich von der Stadt und der Feuerwehr zum Betreten
frei gegeben sind. Verbotsschilder müssen beachtet werden! Die
Feuerwehr Ratingen appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger,
besondere Vorsicht walten zu lassen. Sehr gefährdet sind Kinder.
Leicht überschätzen sie die jetzt noch viel zu dünne Eisdecke. Auch
wenn in Ufernähe das Eis fest erscheint, kann das ein paar Meter
weiter schon anders aussehen. Bricht das Eis weg, fällt man
unweigerlich ins Wasser. Die Folge ist eine lebensgefährliche
Unterkühlung. Bereits nach 2 Minuten haben Kinder kaum noch eine
Überlebenschance. Erwachsene sollten mit gutem Beispiel voran gehen
und die Eisflächen erst dann betreten, wenn wir über mehrere Wochen
Dauerfrost haben und die Eisfläche mindestens 15 Zentimeter dick ist.
Trotz der aktuellen Kälte sind die Eisdecken auf den städtischen
Teichen (Schwanenspiegel, Stadthallenteich) und den Seen
(Erholungspark Volkardey, Broichhofsee, Schwarzer See,
Schönungsteiche Homberg) noch nicht tragfähig. Gemäß
Grünflächenverordnung in der Fassung vom 23. Januar 2008 ist es in
den Grünanlagen der Stadt Ratingen untersagt nicht frei gegebene
Eisflächen zu betreten und zu befahren. Bis zu einer möglichen
Freigabe gilt absolutes Betretungsverbot. Die Stadt Ratingen
übernimmt keinerlei Haftung. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.




Dies gilt auch dann, wenn die Eisflächen freigegeben sein sollten.
Eltern werden ausdrücklich gebeten, darauf zu achten, dass ihre
Kinder die Eisflächen vor der Freigabe nicht leichtsinnig betreten.
Besonders als Gefahrenstellen zu beachten sind die Wassereinläufe
sowie ggf. abgesperrte Bereiche. Eltern müssen ihre Kinder auf die
tödliche Gefahr hinweisen! Nutzen Sie lieber das Eisstadion. Hier
erleben Sie ein ungefährlicheres Eislaufvergnügen.

Grundsätzlich gilt:

Betreten von nicht freigegebenen Eisflächen ist verboten! -
Lebensgefahr!

Das Eis muss mindestens 15 Zentimeter dick sein.

Menschenansammlungen wie beim Schlittschuhlaufen sind
lebensgefährlich - Überlastung!

Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Kindern müssen die
Gefahren erklärt werden.

Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis - bei einem Unfall kann
es sonst sein, dass niemand Hilfe holen kann.

Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise
Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten. Wenn Sie bereits auf
dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche
zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige
Bewegungen).

Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter
Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen
kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen
kann das Eis zu dünn sein - hier droht Einbruchgefahr!! Regeln zur
Rettung Verunfallter auf Eisflächen

Sollte es dennoch zu einem Unfall gekommen sein und eine Person
ist im Eis eingebrochen, so beachten Sie bitte folgende Regeln:

Rettung Verunfallter - Die Hilfe muss schnell, aber überlegt
erfolgen!

Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis
festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann
man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei
schlagen.

Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe bzw.
organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt! Vor allem bei
unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer markanten
Wegkreuzung die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern.

Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung
beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus
wagen. Das Körpergewicht muss auf eine möglichst große Fläche
verteilt werden. Hierzu Hilfsmittel wie ein Türblatt, Leiter oder ein
Brett o.ä. verwenden!

Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine
Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das
Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen
Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte
Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können
auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.

Niemals in das Wasser eintauchen um Personen zu suchen. Überlassen
Sie solche Rettungsaktionen den Fachkräften der Feuerwehr

Gerettete in warme Decken (Rettungsdecke) oder Jacken hüllen,
vorsichtig erwärmen, nicht als "Hausmittel" mit Schnee abreiben.
Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst
warmen Tee reichen. (J. Neumann)

Foto: Feuerwehr Ratingen




Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Ratingen
Jan Neumann
Telefon: 02102/550 37777
Fax: 02102-55037905
E-Mail: jan-hendrik.neumann(at)ratingen.de
www.feuerwehr-ratingen.de

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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.02.2012 - 14:51 Uhr
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