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Kreis Recklinghausen/Bottrop: Karnevalsfeiern mit Alkoholgenuss und das Führen eines Fahrzeuges passen nicht zusammen

ID: 573036

(ots) - Die fünfte Jahreszeit erreicht jetzt ihren
Höhepunkt. Am Donnerstag beginnt mit "Weiberfastnacht" das wichtigste
Wochenende aller Karnevalbegeisterten. Regelmäßig gehört zu den
Feierlichkeiten auch das eine oder andere Glas Wein, Sekt oder Bier.
So mancher vergisst aber dabei, wie er nach den Feiern wieder nach
Hause gelangt. Dies sollte jeder Karnevalist für sich persönlich
bereits im Vorfeld planen. Denn es nicht nur so, dass Alkoholgenuss
grundsätzlich die Reaktionsfähigkeit einschränkt. Schon bei einem
kleinen Verkehrsunfall mit 0,3 Promille drohen der
Führerscheinentzug und Probleme mit der Versicherung. Weiterhin wird
der Alkoholabbau im menschlichen Körper oft falsch eingeschätzt, so
dass Restalkohol im Blut am Morgen nach einer Feier noch eine zu
beachtende Rolle spielt. Verlassen Sie sich nicht auf vermeintliche
Tricks oder "Promille-Killer", in der Hoffnung die
Alkoholkonzentration im Blut zu beeinflussen.

Im Jahr 2010 ereigneten sich insgesamt 287 Verkehrsunfälle, bei
denen Alkohol und andere berauschende Mittel ursächlich war. Bei
diesen Verkehrsunfällen starben im Kreis Recklinghausen und in
Bottrop fünf Menschen, 100 verletzten sich. Auch aufgrund dieser
Bilanz führt die Polizei Recklinghausen in allen Städten des Kreises
Recklinghausen und in Bottrop flächendeckende Schwerpunktkontrollen
durch. Dabei werden natürlich auch die bekannten "Schleichwege"
einbezogen.

Daher rät Ihre Polizei; "Finger weg vom Steuer nach Alkoholgenuss!
Nutzen Sie statt dessen öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen! Denn:
Besser ein Wochenende ohne Auto, als einige Monate ohne Führerschein!
Die Polizei wünscht allen Jecken schöne "Tolle Tage", aber natürlich
ohne böse Überraschungen!




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Recklinghausen




Michael Franz
Telefon: 02361/55-1031
E-Mail: Michael01.Franz(at)polizei.nrw.de


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Datum: 14.02.2012 - 13:18 Uhr
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Recklinghausen



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