Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuer in Essen
(ots) - In jedem Jahr werden um das Osterfest herum große 
Feuer angezündet, um den Winter endgültig zu vertreiben und den 
Frühling zu begrüßen. Auch in Essen gibt es die traditionellen 
Osterfeuer, eines der größten wird auf Zollverein angezündet. In 
unserer Stadt gilt seit August 2008 ein Luftreinhalteplan, der 
umfassende Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen fordert. 
2010 hat das Landesumweltamt während der Ostertage außergewöhnlich 
hohe Luftbelastungen mit deutlichen Überschreitungen der Grenzwerte 
festgestellt. Die in diesem Zeitraum abgebrannten Osterfeuer haben 
dazu in nicht unerheblichem Maße beigetragen. Das Ordnungsamt macht 
deshalb darauf aufmerksam, dass das Verbrennen von Abfällen im Freien
nach dem Landesimmissionsschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. 
Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung. Nun sind Osterfeuer sogenannte 
Brauchtumsfeuer, und als solche sind diese genehmigungsfrei. Werden 
bestimmte Regeln eingehalten und niemand belästigt, dürfen diese 
Feuer am Ostersamstag und Ostersonntag entzündet werden. Sie haben 
allerdings nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel, sondern dienen
der Brauchtumspflege. Glaubensgemeinschaften, Vereine und 
Organisationen dürfen Osterfeuer abbrennen, die öffentlich und für 
Jedermann zugänglich sein müssen. Daraus folgt, dass die oft geübte 
Praxis, sein eigenes kleines Feuer im Garten zu entzünden und so ganz
nebenbei seine Gartenabfälle zu entsorgen, nicht zulässig ist. Die 
Stadt appelliert an alle Essenerinnen und Essener, dies zu 
unterlassen. Und für die großen, öffentlichen Feuer gilt: Verbrennen 
Sie bitte nur unbehandeltes Holz, Baum- oder Strauchschnitt. 
Sperrmüll, Altreifen, Bauholz oder Kunststoff haben in Osterfeuern 
nichts verloren. Länger liegende Feuerstellen vor dem Anzünden bitte 
umschichten, Kleintiere wie Igel werden so aufgescheucht und können 
sich dem Feuertod durch Flucht entziehen. Halten Sie Abstand zu 
Wohngebäuden oder Waldflächen. Denken Sie an Funkenflug, bei zu 
kräftigem Wind muss das Feuer gelöscht werden. Im Zweifel zünden Sie 
es gar nicht erst an. Mindestens eine erwachsene Person übernimmt die
Verantwortung und beaufsichtigt das Feuer während der gesamten 
Brenndauer. Ein bereitliegender, fix und fertig angeschlossener 
Gartenschlauch gibt ein sicheres Gefühl und garantiert rasches 
Eingreifen. Und läuft Ihnen das Osterfeuer versehentlich aus dem 
Ruder, wählen Sie umgehend die "112". (MF) Infos auch auf 
www.essen.de und www.feuerwehr-essen.com.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Essen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mike Filzen
Telefon: 0201 12-37014
Fax: 0201 12-37921
E-Mail: mike.filzen(at)feuerwehr.essen.de
      
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Datum: 03.04.2012 - 16:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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