Itzehoe: Auto und Fahrrad kollidieren - Unbekannter Autofahrer begeht Fahrerflucht
(ots) - Gestern Nachmittag (18. April, 14.10 Uhr)
Verkehrsunfall im Bereich der Einmündung
Schumacherallee/Adenauerallee. Dort kollidierte ein 16 Jahre alter
Fahrradfahrer aus Lägerdorf mit dem Auto eines bislang Unbekannten,
der aus Richtung Malzmüllerwiesen kommend nach rechts in Richtung
Bahnhof abbiegen wollte.
Nach dem Zusammenstoß, bei dem der Radfahrer nicht stürzte und
sich offenbar auch nicht verletzte, sahen sich Auto- und
Zweiradfahrer das beschädigte Fahrrad (Pedalstrebe am Tretlager links
verbogen: 100 Euro Schaden) gemeinsam an. Danach versprach der
Autofahrer, sein Fahrfahrzeug "zur Tankstelle" zu fahren und danach
zu Fuß zum Unfallort zurückzukehren. Doch das tat er nicht, der
Jugendliche blieb 20 bis 30 Minuten allein und wandte sich danach an
die Polizei.
Der beschuldigte Pkw-Fahrer wird wie folgt beschrieben: männlich;
zirka 45 bis 50 Jahre alt; zirka 180 Zentimeter groß; hat graue
Haare; kein Bart - keine Brille; saß allein in seinem Auto. Bei
seinem Pkw handelt es sich entweder um einen Opel Korsa oder um einen
Ford Ka im dunklen Orange.
Die Polizei sucht nun Zeugen, die den Unfall und die anschließende
Flucht beobachtet haben oder Hinweise zu dem anderen Fahrzeug
beziehungsweise zu dem noch unbekannten Beschuldigten geben können.
Hinweise an die Polizei Itzehoe, Telefon 04821/602-0.
Im Zusammenhang mit dem allgemeinen Verkehrsgeschenen am Unfallort
weist die Polizei darauf hin, dass der Fahrradweg an der
Adenauerallee zwischen Bahnhof und Schumacherallee in Richtung
Delftorbrücke nicht linksseitig befahren werden darf -
Ordnungswidrigkeit, die im Falle eines Unfalls mit 30 Euro
Verwarnungsgeld belegt ist.
Außerdem macht sie Autofahrer darauf aufmerksam, dass das
Stoppschild aussagt, dass das Auto vor der gekennzeichneten
Haltelinie angehalten werden muss - alle Räder müssen still stehen!
Dazu Polizeisprecher Hermann Schwichtenberg: "Jeder dürfte in der
Fahrschule gelernt haben, dass ein rollendes Fahrzeug fährt und nicht
gerade stoppt. Dieser einleuchtende Grundsatz ist in Itzehoe bei
vielen Kraftfahrern in Vergessenheit geraten." Ein Hinweis: Die
Nichtbeachtung des bestehenden unbedingten Haltegebots stellt eine
Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die laut Tatbestandskatalog mit einem
Verwarnungsgeld (10 EUR) belegt ist.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Itzehoe
Pressestelle
Hermann Schwichtenberg
Telefon: 04821 / 602 2010
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de
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Datum: 19.04.2012 - 11:48 Uhr
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