Darmstadt: Mit Drogen oder Alkohol im Blut am Steuer / Mehrere Anzeigen gegen Fahrzeugführer
(ots) - Am Donnerstagabend (09.08.2012) musste die
Polizei gleich mehrere Anzeigen gegen Autofahrer erstatten, weil sie
unter Drogeneinfluss oder unerlaubter Weise unter Alkoholeinfluss
gefahren waren.
Gegen 22.00 Uhr kontrollierten Beamte des 2. Polizeireviers auf
der Bundesstraße 3 zwischen Darmstadt und Eberstadt einen 21-jährigen
Autofahrer. Bei dem jungen Mann stellten die Beamten Alkoholgeruch
fest. Ein Alkoholtest zeigte 0,28 Promille. Grundsätzlich ein
erlaubter Wert, doch der 21-Jährige war noch in der Probezeit. Hier
gilt 0,0 Promille. Der junge Mann musste auf der Dienststelle einen
weiteren Test machen, der den Alkoholkonsum bestätigte. Es wurde eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt und die Führerscheinstelle
benachrichtigt.
Nur circa 1,5 Stunden später kontrollierte die Streife in der
Neckarstraße eine 26-jährige LKW-Fahrerin. Nicht nur dass die Frau
den Beamten keinen Führerschein vorweisen konnte, sie stand auch
augenscheinlich unter dem Einfluss von Drogen. Die 26-Jährige räumte
gegenüber den Beamten nicht nur den Konsum von Speed und Cannabis
ein. Sie äußerte auch, dass ihr die Fahrerlaubnis bereits behördlich
entzogen wurde. Bei einer Durchsuchung konnten die Beamten bei ihrem
Beifahrer außerdem noch eine geringe Menge Marihuana auffinden und
sicherstellten. Beide müssen sich jetzt in einem Strafverfahren
verantworten.
Unbelehrbar schien auch ein 21-jähriger Autofahrer zu sein. So war
der Mann doch erst am Montag (06.08.2012) bei einer Fahrt unter
Drogeneinfluss erwischt worden. Am Freitag (10.08.2012) gegen 01.30
Uhr wurde er erneut von einer Streife in der Landgraf-Georg-Straße
kontrolliert. Auch in dieser Nacht stellten die Beamten eindeutige
Anzeichen bei dem Mann fest, die auf einen aktuellen Drogenkonsum
hindeuteten. Ein Drogentest brachte schnell Klarheit. Der junge Mann
hatte erneut Cannabis konsumiert. Er musste wieder mit zur
Dienststelle und eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Neben
einer zweiten Anzeige droht ihm auch der Entzug der Fahrerlaubnis.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
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Datum: 10.08.2012 - 13:34 Uhr
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