Fahrer eines Sattelzuges stand unter Alkoholeinwirkung - Verkehrsdienst untersagt Weiterfahrt
(ots) - Anlässlich von Kontrollen des
Schwerlastverkehrs stießen gestern am frühen Nachmittag Beamte des
Mönchengladbacher Verkehrsdienstes auf einen 62jährigen
Berufskraftfahrer aus Lage bei Detmold, der deutlich unter
Alkoholeinwirkung stand.
Der Fahrer des Sattelschleppers hatte die Autobahn an der
Anschlussstelle Ost verlassen, um eine vorgeschriebene Pause
einzuhalten. Als der Polizeibeamte die Fahrerkabine aufsuchte, um den
Fahrtenschreiber auszuwerten, stellte er starken Alkoholgeruch fest.
Der Fahrer verwies auf seinen Mitfahrer, der auch erkennbar unter
starker Alkoholeinwirkung stand. Es sollten wohl dessen
alkoholbedingte Ausdünstungen sein, die dem Beamten aufgefallen
waren. Bei dem trotzdem durchgeführten Alkoholtest wurde bei dem
Fahrer eine Atemalkoholkonzentration von 1,0 Promille festgestellt.
Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Da sein Beifahrer zwar im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis
war, aber aus genanntem Grund fahruntauglich war, musste mit Hilfe
der Polizei ein anderer Fahrer herbeigerufen werden, der den
Sattelschlepper aus dem Verkehr brachte. Soweit es sich bei dem
62jähigen um den ersten Verstoß handeln sollte, erwartet ihn ein
Bußgeld in Höhe von 500EUR und ein einmonatiges Fahrverbot.
Rückfragen bitte an:
Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: 02161/29 20 20
Fax: 02161/29 20 29
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
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Datum: 06.09.2012 - 09:23 Uhr
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