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Rauchmelderpflicht in NRW und bundesweit: Wer haftet nach mangelnder Wartung im Brandfall? Einladung zum Pressegespräch auf der Security 2012

ID: 727172

(ots) - Mitte, Eiserne Hand 45, 24.09.2012

Mit Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hessen gibt es
mittlerweile vier Bundesländer, die dem "unmittelbaren Besitzer",
d.h. in der Regel dem Mieter, die Wartung der Rauchmelder übertragen
haben, falls nicht der Eigentümer die Verpflichtung freiwillig
übernimmt. Auch Nordrhein-Westfalen erwägt, diese Regelung
einzusetzen. Dabei entstehen jedoch Unklarheiten auf beiden Seiten:
Auch wenn die Wartungspflicht auf den Mieter übertragen wird,
entlässt das den Verwalter bzw. Eigentümer der Wohnung nicht aus der
Haftung.

Darüber wollen wir diskutieren am:

Mittwoch, 26.09.2012, 11:00 Uhr in der Messe Essen, Halle 9, Stand
330,(Ausstellungsfläche der Arbeitsgemeinschaft der
Berufsfeuerwehren (AGBF) unter Regie der Feuerwehr Essen)

Als Gesprächspartner stehen zur Verfügung:
- Ulrich Bogdahn, Direktor der Feuerwehr in Essen,
- Dr. Jan Heinisch, Vorsitzender des VdF NRW e.V.
- Christian Rudolph, Vorsitzender des Forum
Brandrauchprävention e.V.
- Mike Filzen, Feuerwehr Essen
- Claudia Groetschel, Forum Brandrauchprävention e.V.

NRW-Innenminister Ralf Jäger hat ebenfalls für den Vormittag
seinen Besuch angekündigt, kann aber keine verbindliche, zeitliche
Zusage geben. Fotos mit dem Innenminister reichen wir Ihnen gern
nach!

Weiteres Fotomaterial finden Sie unter
www.rauchmelder-lebensretter.de/fotos.html (CG/MF)




Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Essen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mike Filzen
Telefon: 0201 12-37014
Fax: 0201 12-37921
E-Mail: mike.filzen(at)feuerwehr.essen.de



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Datum: 24.09.2012 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 727172
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Ansprechpartner: FW-E
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Essen



Kategorie:

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