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Bundeslagebild Menschenhandel 2011 - Bundeskriminalamt veröffentlicht aktuelle Zahlen für Deutschland

ID: 742203

(ots) - Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 482
Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung abgeschlossen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr
einen Anstieg um knapp drei Prozent (2010: 470).

Die Zahl der wegen Verdachts des Menschenhandels registrierten
Tatverdächtigen betrug 753 und damit auch etwa drei Prozent mehr als
im Vorjahr (2010: 730). Bei den Tatverdächtigen dominierten mit einem
Anteil von 28 Prozent erneut deutsche Staatsangehörige. Den größten
Anteil bei den ausländischen Tatverdächtigen stellten rumänische,
bulgarische und türkische Staatsangehörige.

Die Anzahl der Opfer ist mit 640 um knapp fünf Prozent gegenüber
dem Vorjahr (2010: 610) gestiegen. Entsprechend der Entwicklung in
den vergangenen Jahren stammte auch 2011 der Großteil der Opfer (88
Prozent) aus dem europäischen Raum. Dabei dominierten erneut
rumänische (165 Opfer) und bulgarische (98 Opfer) Staatsangehörige.
Deutsche Opfer machten erstmals seit mehreren Jahren nicht den
größten Anteil aus, obwohl ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr von 121
auf 139 gestiegen ist. Rund 14 Prozent aller Opfer waren
minderjährig.

27 Prozent aller 2011 ermittelten Menschenhandelsopfer gaben an,
mit der Aufnahme der Prostitutionsausübung einverstanden gewesen zu
sein. Dies entspricht einem deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr
2010 (36 Prozent). Weitere 39 Prozent wurden unter Täuschung zur
Prostitutionsausübung verleitet, acht Prozent der Opfer unter
professioneller Legende, zum Beispiel durch angebliche Model- und
Künstleragenturen oder über Inserate in Zeitungen, angeworben. Der
Anteil der Opfer, die unter Gewaltanwendung zur Prostitutionsausübung
gezwungen wurden, ist mit 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr (11
Prozent) angestiegen.

Nachdem die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels




zum Zweck der sexuellen Ausbeutung von 2009 auf 2010 um 12 Prozent
zurückging, ist in 2011 wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Es ist
jedoch nach wie vor von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen, da
sich der Menschenhandel vor allem durch komplexe und nur schwer zu
ermittelnde Tatstrukturen auszeichnet.

Die Aussagen von Opfern sind vielfach unentbehrlich, um
erfolgreich Strafverfolgungsmaßnahmen durchführen zu können. Da
Prostituierte auf Nachfrage gegenüber der Polizei häufig bestätigen,
ihrer Tätigkeit freiwillig nachzugehen, bleibt die Drohkulisse, die
im Hintergrund von den Tätern aufgebaut wird, oft unentdeckt. Es
besteht wenig Bereitschaft, mit der Polizei und den Beratungsstellen
zu kooperieren. Dies führt sogar so weit, dass anfänglich gewonnene
Zeugenaussagen oftmals wieder zurückgezogen werden.

Im Bereich Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der
Arbeitskraft wurden im vergangenen Jahr insgesamt 13
Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Dies entspricht einem deutlichen
Rückgang von 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt wurden 25 Tatverdächtige - und damit knapp 32 Prozent
weniger als im Vorjahr - registriert. Wie im Bereich des
Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung konnten pro
Ermittlungsverfahren durchschnittlich zwei Tatverdächtige ermittelt
werden. Der Großteil davon - elf Tatverdächtige - waren deutsche
Staatsangehörige.

Im Jahr 2011 wurden 32 Opfer des Menschenhandels zum Zweck der
Ausbeutung der Arbeitskraft ermittelt, rund 22 Prozent weniger als im
Vorjahr. Der überwiegende Teil der Opfer stammte aus Polen und
Rumänien.

Die Anwerbung der Opfer verlief in der Regel mit deren
Einverständnis, nur bei sechs Opfern führten Täuschung oder die
Anwendung von Gewalt zur Ausübung von Tätigkeiten.

Die rückläufige Entwicklung der Zahlen im Jahr 2011 ist vor allem
auf ein Großverfahren des Landeskriminalamtes Niedersachsen
zurückzuführen, was einen deutlichen Anstieg der Anzahl der
Ermittlungen im Jahr 2010 zur Folge hatte. 2011 befanden sich die
Zahlen wieder auf dem Niveau vom Jahr 2009.

Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft ist in
Deutschland noch immer eines der Kriminalitätsphänomene, welches
unter anderem durch eine hohe Dunkelziffer gekennzeichnet ist. Dies
erklärt sich insbesondere durch die bestehende Abhängigkeit der Opfer
von den Tätern, die die Opfer in ihrer Kooperationsbereitschaft mit
den Strafverfolgungsbehörden einschränkt. Zwang und Ausbeutung sind
wesentliche Elemente dieser Straftat und zunächst meist nicht
sichtbar. Für die Betroffenen - die Opfer des Menschenhandels - ist
die ausbeuterische Arbeit in vielen Fällen die einzige Möglichkeit,
ihre Familien in den Herkunftsstaaten zu ernähren. Deshalb sind sie
häufig bereit, auch widrigste Arbeitsbedingungen hinzunehmen, die
nicht selten mit hohen Schulden, Angst vor Repressalien und Gewalt
gegen sich selbst und die Angehörigen verbunden sind.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Der Menschenhandel insgesamt stellt
weiterhin ein massives Problem dar und bedarf auch künftig einer
konsequenten Aufklärung durch die Strafverfolgungsbehörden. Es geht
hierbei um Opferschutz und die Zerschlagung internationaler
Täterstrukturen. Auch wenn im vergangenen Jahr zahlreiche
Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von Strafanzeigen initiiert
wurden, sind polizeiliche Kontrollmaßnahmen sowohl für die
Identifizierung von Opfern als auch für die notwendige Aufhellung des
immer noch erheblichen Dunkelfeldes von grundlegender Bedeutung. Nur
wenn es gelingt, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, sie zur
Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden zu bewegen und
professionell zu betreuen, können Menschenhändlerringe ermittelt und
die Täter zur Verantwortung gezogen werden."

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des BKA unter
www.bka.de unter Themen A - Z / Menschenhandel.




Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de


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Datum: 17.10.2012 - 12:00 Uhr
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