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Festnahme nach Graffiti-Sachbeschädigung an einer S-Bahn-

Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr in den S-Bahngleisen -

ID: 752182

(ots) - Festnahme nach Graffiti-Sachbeschädigung an einer
S-Bahn- Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr in den S-Bahngleisen -

Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei besprühten
zwei Männer (19,20) am 03.11.2012 gegen 01.00 Uhr am S-Bahnhof
Ohlsdorf in der Abstellanlage einen S-Bahnwagen großflächig (ca. 14
qm) in Graffitiart. Im weiteren Verlauf flüchteten die
Tatverdächtigen mit einem PKW in dem sich zwei weitere Männer
befanden. Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdienstes beobachteten zuvor
die Beschuldigten und nahmen mit einem PKW die Verfolgung auf.
Während der Verfolgung wurde die Bundespolizei telefonisch über die
Fahrtrichtung der Beschuldigten fortlaufend informiert. Eine
Streifenwagenbesatzung der Bundespolizei stellte das Fahrzeug in der
Amsinckstraße auf einem Parkplatz vor einem Schnellrestaurant.

Im Fahrzeug stellten Bundespolizisten neun Farbsprühdosen und
eine Sturmhaube sicher. Die beiden Tatverdächtigen wurden dem
Bundespolizeirevier zugeführt. An den Schuhen und Händen wurden
frische Farbanhaftungen festgestellt und fotografisch gesichert.

Gegen die polizeilich bekannten Hamburger wurde ein
Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Nach
erkennungsdienstlicher Behandlung konnten die Beschuldigten das
Polizeirevier wieder entlassen.

In diesem Zusammenhang weist die Hamburger Bundespolizei auf
folgendes hin:

Der Aufenthalt in den S-Bahngleisen ist verboten und
lebensgefährlich; die Stromschienen an den Gleisen führen 1200 Volt
Gleichstrom. Eine Berührung der Stromschienen kann tödlich enden.
Auch "Graffiti- Täter" bringen sich durch ihr strafbares Handeln in
Lebensgefahr.

Graffitischmierereien an fremdem Eigentum sind Straftaten.
Insbesondere Jugendliche und Heranwachsende unterschätzen dabei
häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung




wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu
zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten. Auf
die Täter können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen zukommen,
die nicht selten mehrere tausend Euro betragen. Wer rechtswidrig eine
fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird gem. StGB mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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Datum: 04.11.2012 - 12:56 Uhr
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