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Winterreifenpflicht

ID: 765009

(ots) - PHK Rainer Schapekens (Foto im Download) vom
Verkehrsdienst der Kreispolizei Viersen gibt Tipps zur
Winterreifenpflicht: "Es ist wieder soweit: Das im Norddeutschen so
genannte Schietwetter macht unsere Straßen zu Rutschbahnen. Nachts
drohen bereits Minustemperaturen. Wer bisher auf schicken, breiten
Alufelgen mit Sommerreifen unterwegs war, für den ist es allerhöchste
Eisenbahn für "Winterreifen". Die Details zur in Deutschland
geltenden Winterreifenpflicht sind in der Winterreifen-Verordnung
nachlesbar. Die Regelung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge bei
Schneematsch, Eis-, Schnee- oder Reifglätte nur mit M+S-Reifen
gefahren werden dürfen, also mit "Reifen, deren Profil und Struktur
so konzipiert ist, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder
schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als
normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im
Allgemeinen durch größere Profiltiefen und/oder Stollen
gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt
sind als dies bei normalen Reifen der Fall ist." M+S-Reifen sind
durch das M+S-Symbol oder das Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine
Symbol) gekennzeichnet. Soweit Ganzjahresreifen den Anforderungen der
oben genannten Richtlinie entsprechen, sind sie mit dem M+S -Symbol
versehen. Grundsätzlich müssen alle Achsen des Kraftfahrzeuges über
M+S-Reifen verfügen. M+S-Reifen allein an den Antriebsachsen sind
ausreichend bei für die Personenbeförderung gebauten Kraftfahrzeugen
mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz sowie bei speziell
für die Güterbeförderung gebauten Kraftfahrzeugen mit einer
Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Ausgenommen von der
M+S-Reifenpflicht sind land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge
sowie die Einsatzfahrzeuge der in § 35 StVO genannten Organisationen,
wenn für diese Einsatzfahrzeuge bauartbedingt keine M+S -Reifen




erhältlich sind. Da M+S-Reifen für zweirädrige Kraftfahrzeuge nicht
in allen Fällen mit dem M+S- oder dem Alpine-Symbol gekennzeichnet
sind, obwohl sie die Anforderungen der oben genannten Richtlinie
erfüllen, werden die Reifenprofile im jeweiligen Einzelfall vor Ort
geprüft. Für die Polizei gilt im Hinblick auf die Anwendung der
Winterreifenverordnung: 1. Wenn bei den benannten Wetterverhältnissen
ein Kraftfahrzeug ohne M+S-Reifen geführt wird, kommt es zur
Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit 40EUR Bußgeld + 1 Punkt. 2. Wenn ein
Kraftfahrzeug bei den benannten Wetterverhältnissen den Verkehr
behindert oder einen Unfall verursacht hat und die vorschriftswidrige
Bereifung kausal für die Verkehrsbeeinträchtigung oder den Unfall
war, wird mindestens ein Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro fällig. Mit
der Untersagung der Weiterfahrt an Ort und Stelle muss man bereits
bei der ersten Alternative rechnen."/ah (1450)




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle Viersen
Telefon: 02162-377- 0
während der Bürodienstzeiten: 02162/377-1191
Fax: 02162-377 1199
E-Mail: pressestelle.viersen(at)polizei.nrw.de


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Datum: 19.11.2012 - 12:03 Uhr
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