Vermeintlicher Unfall - Ein Fahrer unter Alkoholeinwirkung
(ots) - Am Mittwoch, dem 19.12.2012 gegen 10:20 Uhr, wurde
die Polizei über einen möglichen Unfall in Endenich, Am Eichkamp,
informiert.
Die Polizisten fanden beide, am vermeintlichen Unfall beteiligten,
Autos vor. Ein Zeuge gab an, dass ein Mann beim Einparken gegen ein
geparktes Auto gefahren wäre. Der Zeuge hat sich mit dem Fahrer
unterhalten und Alkoholgeruch wahr genommen.
Auf Grund des Kennzeichens konnte der Halter des Autos in
Erfahrung gebracht werden und von den Polizisten zu dem Vorfall
befragt werden. Der Halter, ein 60-jähriger Mann, gab an mit dem Auto
unterwegs gewesen zu sein. Auch dass er beim Einparken gegen das
andere Auto gefahren war wurde von ihm bestätigt. Ein sichtbarer
Sachschaden wurde nicht festgestellt.
Die Polizisten stellten Alkoholgeruch bei dem 60-Jährigen fest.
Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest verlief positiv. Es zeigte
1,7 Promille an. Der Fahrer musste mit ins Polizeipräsidium fahren,
wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein wurde
sichergestellt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren unter
Alkoholeinfluss eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen wurden vom
Verkehrskommissariat übernommen.
In diesem Zusammenhang richtet die Polizei einen Appell an alle
Fahrzeugführer:
Weihnachtsfest und Jahreswechsel stehen bevor - Polizei richtet
Appell an alle Fahrzeugführer Damit die Weihnachtszeit und der
anstehende Jahreswechsel nicht durch einen Verkehrsunfall oder den
Verlust des Führerscheins getrübt werden, appelliert die Bonner
Polizei auch in diesem Jahr wieder an alle Fahrzeugführer: Nach dem
Weihnachtsmarktbesuch mit Glühwein und Punsch, nach der
feuchtfröhlichen Weihnachtsfeier oder dem "Rutsch" ins Neue Jahr
gilt: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie Alkohol getrunken
haben! Planen Sie schon vorher Ihren Heimweg mit Bus, Bahn oder Taxi,
damit Sie gar nicht erst in Versuchung geraten, sich alkoholisiert
hinters Lenkrad zu setzen! Auch Restalkohol stellt eine immer wieder
unterschätzte Gefahr dar! Denken Sie daran, dass dieser auch am Tag
nach der Feier immer noch so hoch sein kann, dass man kein
Kraftfahrzeug führen darf! Nach dem Konsum von Drogen aller Art kann
bereits die kleinste nachweisbare Menge den Verlust des Führerscheins
zur Folge haben.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
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Fax: 0228-151202
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Salzgitter-Lebenstedt, 12.12.2012 bis 19.12.2012">
Datum: 20.12.2012 - 10:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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