Kreis Nordfriesland
Ausbringen von "Gülle" auf Feldern
(ots) - In jüngster Zeit ist es vermehrt zu Anzeigen gegen
Ausbringen von Gülle auf Feldern und Wiesen gekommen. Auf Grund
dessen wird auf folgendes hingewiesen: Bis zum 31. Januar gilt eine
Kernsperrfrist für das Ausbringen von Stickstoff- Düngemittel (außer
Festmist ohne Geflügelkot) auf Ackerland. Diese Sperrfrist kann bei
Antragstellung im Herbst des Vorjahres im begründeten Einzelfall auf
den 16.01. vorverlegt werden. Dennoch ist das Ausbringen von
Düngemittel mit wesentlichem Nährstoffgehalt an Stickstoff oder
Phosphat (u.a. Gülle) unter folgenden Umständen immer dann nicht
zulässig, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder
durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist.
Innerhalb der Kernsperrfrist ist das Ausbringen von Festmist ohne
Geflügelkot zulässig, sofern der Boden nicht gefroren ist. Derzeit
herrschen die vorgenannten Witterungsumstände an, so dass ein
Ausbringen unter keinen Umständen durchgeführt werden darf. Ein
Verstoß hiergegen hat einerseits ein Bußgeldverfahren, andererseits
Prämienkürzungen zur Folge. Im Kreisgebiet Nordfriesland sind bislang
acht Fälle zur Anzeige gekommen. Für Rückfragen und Auskünfte steht
der Umweltschutzdienst der Polizei Husum unter der Telefonnummer
04841/830-527 oder 830-528 sowie das für die Überwachung und
Genehmigung zuständige Landesamt für ländliche Räume (LLUR) in
Flensburg zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Husum
Holger Diehr
Telefon: 04841 830-250
E-Mail: Holger.Diehr(at)polizei.landsh.de
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Datum: 22.01.2013 - 08:47 Uhr
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