Neue Versicherungskennzeichen für Mofas und Roller
(ots) - Gifhorn
06.02.2013
Nur noch drei Wochen, dann ist es wieder soweit. Ab dem 1. März
sind neue Versicherungskennzeichen für Mofas/Roller/Fahrräder mit
Hilfsmotor (25km/h) fällig. Ab dann gilt das neue
Versicherungskennzeichen in "grün"..... .....und wer meint, das alte
grüne Kennzeichen aus 2010 weiter zu verwenden, der macht sich des
Fahrens ohne Pflichtversicherung (Straftat) strafbar.
Wer ein altes Kennzeichen mit der aktuell gültigen Farbe übermalt
macht sich zudem der Urkundenfälschung strafbar. Außerdem gibt es in
beiden Fällen 6 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Hier auch gleich ein Hinweis auf die Konsequenzen des Mofatunings:
Wer sein Mofa tunt, indem er es schneller macht, den Hubraum
vergrößert oder Ähnliches, der begeht eine Straftat (Fahren ohne
Fahrerlaubnis). In diesem Fall werden das Kennzeichen und die Papiere
polizeilich einbehalten und der Verkehrsbehörde übersandt, da mit dem
Tuning die Betriebserlaubnis erlischt. Das Fahrzeug wird stillgelegt,
ggf. sichergestellt und durch einen Sachverständigen untersucht.
Anschließend muss das Fahrzeug wieder in den Urzustand
(gedrosselt) zurückversetzt werden (dies durch eine Fachwerkstatt,
weil nur durch Rechnungslegung der Rückbau bestätigt werden kann).
Danach muss das Fahrzeug der Verkehrsbehörde vorgeführt werden, damit
diese eine neue Betriebserlaubnis erteilen kann.
Und dies alles ist mit einem erheblichen Kosten - und Zeitaufwand
verbunden. Dazu kommen das Gerichtsverfahren mit einer Bestrafung und
Punkte in Flensburg. Also los und rechtzeitig neue
Versicherungsverträge abschließen, denn am dem Stichtag hat die
Polizei in Stadt und Landkreis ein besonderes Augenmerk auf diese
Zweiradfahrer.
Hans-Heinrich Kubsch
Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Gifhorn
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Gifhorn
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Thomas Reuter
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Datum: 06.02.2013 - 10:53 Uhr
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