Großfeuer in einem ehemaligen leerstehenden Alten- und Pflegeheim.
(ots) - Großfeuer in einem ehemaligen leerstehenden Alten- 
und Pflegeheim. Um 02:05 Uhr wurde das Feuer durch eine 
Polizeistreife entdeckt. Im Seitenflügel des dreigeschossigen 
leerstehenden Gebäudes war es aus zurzeit noch nicht ermittelnden 
Gründen zu einem Brand gekommen. Beim Eintreffen der ersten 
Feuerwehrkräfte brande das Objekt im Seitenflügel bereits in voller 
Ausdehnung. Das Feuer breitete sich schnell auf das Hauptgebäude 
über. Zurzeit brennt das Dachgeschoss des Haupt- und Seitenflügels in
voller Ausdehnung. Es besteht Einsturzgefahr für das Dachgeschoss. 
Ein weiterer Seitenflügel kann zurzeit noch geschützt werden. Die 
Wasserversorgung aus dem Objektbezogenen Hydranten konnte ohne 
Probleme sichergestellt werden.
   Seit Ausbruch des Brandes bekämpfen 40 Einsatzkräfte das Feuer. 
Die Brandbekämpfung wird durch Einsatzkräfte der Feuerwache 1 und den
Freiwilligen Feuerwehren: Schönböcken Buntekuh/Padelügge Steinrade 
Dänischburg Büssau Weitere Freiwillige Feuerwehren stehen in 
Alarmbereitschaft.
   Verletzt wurde bei dem Einsatz niemand. Die Polizei hat in Sachen 
Brandentstehung die Ermittlung aufgenommen.
   MIchael Utech
   Feuerwehrsprecher
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Lübeck
Team Pressebetreuer
23554 Lübeck
- Feuerwehrsprecher -
Michael Utech
Telefon: 0176 / 11 22 3742
E-Mail: michael.utech(at)luebeck.de
http://www.feuerwehr-luebeck.de
      
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.03.2013 - 08:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 838885
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Großfeuer in einem ehemaligen leerstehenden Alten- und Pflegeheim."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




