Ostermarsch in Bruchköbel - Polizei: Gesetzliche Vorgaben sind das Maß
(ots) - Polizei: Gesetzliche Vorgaben sind das Maß -
Bruchköbel
(iz/jmr) Die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe des
Bruchköbeler Bündnisses gegen Rechts, die Polizei würde Personen der
rechten Szene "zu einem wirksamen oder gruppenfestigenden Auftritt
während des Ostermarschs in Bruchköbel verhelfen", weist das
Polizeipräsidium Südosthessen entschieden zurück.
Die Vorgaben für ein Tätigwerden der Beamten basieren auf dem
Grundgesetz und den gesetzlichen Anforderungen des
Versammlungsrechts, wie dies auch im Bezug auf den anstehenden
Bruchköbeler Ostermarsch gerichtlich bestätigt wurde. Der Deutsche
Gewerkschaftsbund hatte in einem Antrag an das Verwaltungsgericht
Frankfurt eine Verpflichtung der Polizei gefordert, Personen mit
offensichtlich rechter Gesinnung bereits bei deren Auftauchen von der
Veranstaltung auszuschließen. Dieser Antrag war am Dienstag vom
Verwaltungsgericht abgelehnt worden. "Allein die bloße Anwesenheit
von Personen mit rechtsradikaler Gesinnung stellt noch keine
gröbliche Störung der Ordnung der Versammlung [...] dar, selbst wenn
die angemeldete Veranstaltung gerade gegen rechtsextreme Gesinnung
gerichtet ist", heißt es in dem Urteil. Die Polizei kann somit nicht
verhindern, dass Personen rechter Gesinnung teilnehmen, wird aber
selbstverständlich die Veranstaltung am Freitag sehr genau im Auge
haben. Sollte es also tatsächlich zu gröblichen Störungen kommen,
werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den friedlichen
Teilnehmern die Ausübung ihres Demonstrationsrechts zu ermöglichen.
Offenbach, 27.03.2013, Pressestelle, Josef Michael Rösch
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südosthessen
Geleitsstraße 124, 63067 Offenbach
Pressestelle
Telefon: 069 / 8098 - 1210
Fax: 069 / 8098 - 1207
Josef Michael Rösch 069 / 8098 - 1200 oder 0173 / 659 6490
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Kirsten Krüger (kk) - 1213 oder 0173 / 301 7743
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Datum: 27.03.2013 - 14:15 Uhr
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