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Geschwindigkeitskontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen

ID: 847526

(ots) - In dieser Woche stellten Polizeibeamte der
Polizeiwache Olpe zahlreiche Verkehrsverstöße fest, als sie die
Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich auf der Kampstraße in
Olpe überwachten. Innerhalb von wenigen Minuten konnten die Beamten
bereits mehrere Verstöße ahnden und Verwarnungsgelder aussprechen. Im
Gespräch mit den "Verkehrssündern" stellte sich in einer Vielzahl der
Fälle heraus, dass die Fahrzeugführer mit der
Geschwindigkeitsregelung in Verkehrsberuhigten Bereichen nicht
vertraut sind. Gemeint sind die Zonen, die durch das große
rechteckige Verkehrszeichen mit weißen Symbolen (u.a. spielendes
Kind) auf blauem Grund angezeigt werden und umgangssprachlich
"Spielstraße" genannt werden. Die Straßenverkehrsordnung spricht hier
von Zeichen 325.1 .

In diesen Bereichen dürfen die Verkehrsteilnehmer nur mit
Schrittgeschwindigkeit fahren. In der Rechtsprechung hat sich bei der
Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit zwischen 4 und 7 km/h
verfestigt. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen geht bei ihren
Messungen zugunsten der Fahrzeugführer von einer maximal erlaubten
Geschwindigkeit in Höhe von 10 km/h aus. Werden Fahrzeuge nach Abzug
einer gesetzlich vorgeschriebenen Messtoleranz mit mehr als 10 km/h
gemessen, ist im Regelfall ein Verwarnungsgeld fällig. Bei einer
vorwerfbaren Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h ist sogar ein
Bußgeld ab 80 Euro vorgesehen, und ab einer Geschwindigkeit von mehr
als 40 km/h sogar ein einmonatiges Fahrverbot. Wissenswert ist es
zudem, dass die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit durch
Polizeibeamte auch ohne Nutzung technischer Verfahren festgestellt
werden darf. Stellt also ein Polizeibeamter fest, dass ein
Verkehrsteilnehmer die Schrittgeschwindigkeit augenscheinlich
deutlich überschritten hat, kann er den Verstoß auch ohne Messung mit




einem technischen Gerät (z.B. Laser- oder Radargerät) mit einem
Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro ahnden.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Olpe
Pressestelle Kreispolizeibehörde Olpe
Telefon: 02761 9269 2200
E-Mail: pressestelle.olpe(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/olpe


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Datum: 12.04.2013 - 13:59 Uhr
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