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Drei verletzte Rollerfahrer bei Unfall - Finger weg vom Mofa-Frisieren!!!

ID: 866826

(ots) - Dieser Unfall wird für einen 16-jährigen
Rollerfahrer aus Hinsbeck vermutlich weiter reichende Folgen haben.
Zum zweiten Mal innerhalb kürzerer Zeit fiel der Jugendliche auf, da
er mit meinem frisierten Mofa unterwegs war. Am Montag, gegen 13:20
Uhr dürfte der Geschwindigkeitsfanatiker einen Unfall verursacht
haben, bei dem er sowie zwei weitere Rollerfahrer leicht verletzt
wurden. Der Hinsbecker befuhr mit seinem Roller die Straße Berg aus
Richtung von-Waldois-Straße kommend in Fahrtrichtung Lobbericher
Straße. Kurz vor einer leichten Rechtskurve wollte der Jugendliche
überholen und geriet dabei in den Gegenverkehr. Er stieß frontal mit
einem entgegenkommenden Roller zusammen, den ein 16-jähriger
Kaldenkirchener steuerte. Beide Rollerfahrer stürzten. Der vom
Hinsbecker überholte gleichaltrige Rollerfahrer, ebenfalls aus
Hinsbeck, konnte den Gestürzten zwar noch ausweichen, verlor aber
durch die abrupten Lenkbewegungen die Kontrolle über sein Krad und
stürzte dadurch ebenfalls. Er rutschte mit seinem Roller gegen eine
Gartenmauer. Alle drei Rollerfahrer wurden leicht verletzt. Der
16-jährige vermutliche Unfallverursacher rappelte sich wieder auf und
fuhr zunächst davon. Er erklärte einem Unfallbeteiligten, dass sein
Roller frisiert sei und er deshalb besser "abhaue". Da sich die
beiden Hinsbecker jedoch kannten, konnte der 16-jährige schnell
ermittelt werden. Auch kehrte der Jugendliche nach einem Telefonat
mit seinen Eltern freiwillig mit ihnen zur Unfallstelle zurück und
erklärte den Einsatzkräften, dass sein frisierter Roller etwa 90 km/h
schnell sei. Die Beamten stellten auf richterliche Anordnung den
Führerschein und den unfallbeschädigten, vermutlich frisierten Roller
des Schülers zur technischen Begutachtung sicher.

Die Polizei warnt einmal mehr vor den gefährlichen Folgen des




Mofatunings: Eine Manipulation an der "Blackbox", die Beseitigung der
Drosselung und die Montage eines Sportauspuffs sind leider häufig
schon Standard bei den jugendlichen Kradfahrern. Mofas/bzw.
bestimmte Motorroller dürfen aber nun einmal nur 25 km/h schnell
sein. Diese Maximalgeschwindigkeit gilt als bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit, nicht als gefahrene Geschwindigkeit. Leider
aber stellt die Polizei immer wieder Fahrzeuge fest, die gemessen an
ihrer Größe Schwindel erregende Geschwindigkeiten auf die Straße
bringen. 70 oder mehr als 80 km/h schnelle Mofas sind dabei keine
Seltenheit. Oftmals kommen noch technische Mängel dazu: Reifen sind
abgefahren, Bremsen funktionieren nicht. Das Unfallrisiko ist
unkalkulierbar. Bei diesen Geschwindigkeiten und der regelmäßigen
unangemessenen Bekleidung der jungen Leute sind bei einem Unfall
schwerste Verletzungen vorprogrammiert. Über die weitreichenden
Folgen denken viele nicht nach: Da bei diesen Geschwindigkeiten ein
Führerschein notwendig ist, (die Mofa-Prüfbescheinigung reicht da
nicht aus), legt die Polizei Strafanzeigen vor: Fahren ohne
Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, es ist eine Verkehrsstraftat.
In der Folge hat sich der "Beschuldigte" mit der Staatsanwaltschaft
und dem Gericht auseinander zu setzen. Die Teilnahme an einem
Verkehrsunterricht, der fünf Abendveranstaltungen umfasst, ist
üblich. Bei Nichtteilnahme droht Jugendarrest. Neben der Anzeige
erfolgt auch eine Information an die Führerscheinstelle über die
Einleitung eines Strafverfahrens. Solange ein schwebendes Verfahren
vorhanden ist, kann die Führerscheinstelle den Antrag auf
Fahrerlaubniserteilung nicht weiter bearbeiten. Spricht der Richter
in diesem Strafverfahren eine Sperre für die Erteilung einer
Fahrerlaubnis aus, bleibt der Antrag so lange unbearbeitet, bis die
Sperre abgelaufen ist. Das heißt, der Führerschein rückt erst einmal
in weite Ferne. Schlimmer wird es, wenn der Mofabastler das dritte
mal erwischt wurde. Dann wird die Erteilung der Fahrerlaubnis
regelmäßig von der Vorlage einer MPU (medizinisch-psychologischen
Untersuchung) abhängig gemacht. Diese ist mit hohen Kosten verbunden
und kann auch zu der Einschätzung führen, dass der Betroffene zum
Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Konsequenzen für eine
Berufsaufnahme können die Folge sein, benötigt man doch oftmals einen
Führerschein, um zum Ausbildungsort zu kommen oder eine Arbeit
aufnehmen zu können. Der Einstieg ins Berufsleben kann gefährdet
sein. Nicht nur das, auch die Versicherungen tragen nicht mehr einen
vollen Schaden, wenn das Mofa getunt und in einen Unfall verwickelt
war. Der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn Änderungen am
Fahrzeug, die zu Abweichungen von den technischen Angaben in der
Betriebserlaubnis führen, vorgenommen werden. Eine Leistungskürzung
der Versicherung wird regelmäßige Folge sein können. Also: Finger weg
vom Mofa-Tuning!/ah (592)




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
während der Bürodienstzeiten: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen(at)polizei.nrw.de


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Datum: 07.05.2013 - 12:03 Uhr
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