Groß-Umstadt: Kohlereste lösen Brand aus / Brandexperten geben Tipps zur Ascheentsorgung
(ots) - Grillkohlereste vom Vorabend haben am frühen
Dienstagmorgen (23.07.2013) gegen 02.18 Uhr zu einem Brand von
Mülltonnen in der Freiherr-vom-Stein-Straße geführt. Da sich die
Tonne in der die Kohlereste entsorgt wurden, in einem Hof einer
Doppelhaushälfte befanden, wurden durch das Feuer auch ein
Sichtschutz, ein Insektengitter, zwei weitere Mülltonnen und ein Auto
beschädigt. Der Schaden beträgt nach ersten Schätzungen 3.000,- Euro.
Durch den schnellen Einsatz der Freiwillige Feuerwehr Groß-Umstadt
konnte der Brand gelöscht werden, bevor größerer Schaden entstand. Um
solche Brände zu Vermeiden, geben die Brandexperten des
Kommissariates 10 der Darmstädter Kriminalpolizei zur Entsorgung von
größeren Ascheabfällen folgenden gut gemeinten Rat: Asche sollte vor
der Entsorgung in einer Plastiktonne mindestens zwei bis drei Tage in
einem Metallbehälter zwischengelagert werden, um ausreichend
abzukühlen. Wenn Sie Asche in einer Plastikmülltonne entsorgen,
sollte diese nicht am Haus oder unter einer Bedachung stehen.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Andrea Löb
Telefon: 06151/969-2418 o. Mobil: 0173/659 7598
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: andrea.loeb (at) polizei.hessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.07.2013 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 913660
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Groß-Umstadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Groß-Umstadt: Kohlereste lösen Brand aus / Brandexperten geben Tipps zur Ascheentsorgung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).