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Herbstgefahren im Straßenverkehr

ID: 941478

(ots) - Der Herbst hat erkennbar Einzug gehalten
mit deutlich kühleren Temperaturen aber auch Nebel und anderen,
typischen Herbstzeichen.

Wildwechsel sind nach wie vor typischen Gefahren der Landstraßen
und mit der Abnahme des Tageslicht, also den kürzer werdenden Tagen
ist das Wild morgens später und abends früher aktiv als im Frühjahr
und in den Sommermonaten. Dämmerungszeiten (Morgen-, wie
Abenddämmerung) sind Wildwechselzeiten.

Immer häufiger sind feuchte, schmierige Fahrbahnoberflächen, durch
Morgen- oder Abend-Tau anzutreffen und können, insbesondere für
Motorradfahrer, sehr gefährlich werden.

Herbstzeit ist aber auch "Erntezeit". Wir befinden uns mitten in
der Kartoffelernte und es schließen sich fast übergangslos die Mais-
und danach die Rübenernte an, die bis in den Dezember hinein reicht.

Immer häufiger treffen wir, gerade auf Landstraßen,
landwirtschaftliche Züge und Erntefahrzeuge an, die in aller Regel
auch wesentlich langsamer , häufig auch breiter und vor allem in der
Dunkelheit oft schlecht zu erkennen sind. Insbesondere beim Verlassen
der Ackerflächen, wenn sich die landwirtschaftlichen Fahrzeuge quer
zur Fahrtrichtung des übrigen Verkehrs der Landtraßen befinden, sind
diese in der Dunkelheit schwer auszumachen.

Bedenken Sie aber beim Überholen moderner landwirtschaftlicher
Züge auch, dass manche Traktoren bis zu 60 km/h erreichen können und
deshalb ein längerer Überholweg als bei älteren Zugfahrzeugen (25
km/h )einzuplanen ist.

Auch das sogenannte "Bauernglatteis" zählt zu den typischen
Herbstgefahren. Gemeint sind erhebliche Fahrbahnverschmutzungen durch
Erd- oder Lehmklumpen, die sich beim Verlassen der Ackerflächen aus
den grobstolligen Reifen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge lösen und
vor allem im Verbund mit Nässe zu einem gefährlich rutschigen




Schmierfilm werden.

Zudem muss bei den herbstlichen Winden und Stürmen, gerade bei
Waldschneisen und Brücken, mit spürbarem Seitenwind gerechnet werden,
der schnell zu folgenschweren Fahrfehlern führen kann. Grundregel
muss es sein, bei plötzlich auftretenden oder natürlichen
Hindernissen oder Wildwechsel, niemals schnelle Lenkbewegungen zu
vollziehen, da diese gerade bei ungünstigen Fahrbahnbedingungen, wie
Nässe, unweigerlich zum unbeherrschbaren Ausbrechen des Fahrzeuges
führen. Bei Wildwechsel gilt: 1....unter Beachtung des
Nachfolgeverkehrs kontrolliert abbremsen 2....nicht ausweichen 3.
...Lenkrad fest- und gerade halten

Bleiben Sie aufmerksam Ihr Verkehrssicherheitsberater
Hans-Heinrich Kubsch, Polizeihauptkommissar




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Gifhorn
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Reuter
Telefon: + 49 (0)5371 / 980-104
Fax: + 49 (0)5371 / 980-130
E-Mail: pressestelle(at)pi-gf.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 10.09.2013 - 13:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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