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Trunkenheitsfahrt - Strafverfahren gegen Fahrer und Fahrzeughalter

ID: 1278985

(ots) - (Hameln) Einem 27-jährigen Mann wird vorgeworfen,
gestern Abend (Montag, 13.07.2015) ein Fahrzeug gefahren zu haben,
obwohl dieser erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Nach bisherigen
Erkenntnissen war der Mann auch nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis,
so dass gegen ihn, aber auch gegen den 45-jährigen Fahrzeughalter,
zusätzliche Strafverfahren eingeleitet werden mussten.

Gegen 23.20 Uhr meldeten Zeugen der Kooperativen
Regionalleitstelle Weserbergland, dass am Berliner Platz ein Fahrzeug
seltsame Fahrmanöver durchführen würde; es wird angefahren, dann
wieder gestoppt und ohne erkennbare Gründe rückwärts gefahren. Die
Zeugen beschrieben die beobachtete Situation als merkwürdig.

Eine Streifenwagenbesatzung konnte das Fahrzeug, einen 1er-BMW, am
Berliner Platz antreffen. Auf dem Fahrersitz saß der 27-jährige Mann;
auf dem Rücksitz hinter dem Fahrer der 45-jährige Fahrzeughalter aus
Hameln.

Beide Personen standen deutlich unter Alkoholeinfluss. Ein
Atemalkoholtest beim Fahrer des BMW ergab einen Wert von fast 2,2
Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein des
aus einem zentraleuropäischen Staat stammenden Mannes konnte nicht
einbehalten werden, da dieser nach bisherigen Erkenntnissen nicht in
Besitz einer solchen Fahrerlaubnis ist. Da er keinen festen Wohnsitz
ist Deutschland hat, ordnete die Staatsanwaltschaft Hannover zur
Sicherung des Strafverfahrens einen zu hinterlegenden Betrag in Höhe
von 1000 Euro an. Die Sicherheitsleitung wurde anschließend vom
Beschuldigten bezahlt.

Gegen den Fahrzeughalter wurden Strafverfahren eingeleitet, da
dieser zuließ, dass sein Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die
keinen Führerschein besitzt und zudem unter Alkoholeinfluss stand.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden




Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hm.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 14.07.2015 - 16:20 Uhr
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