Strafvollstreckungshaftbefehl
(ots) - Beamte der Bundespolizei stellten am Mittwochmorgen
(09.11.2016) gegen 7 Uhr im Rahmen einer Personenkontrolle im
Hauptbahnhof einen 52-Jährigen fest, gegen den ein
Strafvollstreckungshaftbefehl vorlag. Die ausstehende Geldstrafe von
600,- Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis konnte der Verhaftete
noch auf dem Bundespolizeirevier Ulm begleichen, wodurch ihm die
20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erspart blieb.
Michael Glöckler
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Datum: 09.11.2016 - 10:13 Uhr
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