Richtigstellung
(ots) - Bezugnehmend auf die Berichterstattung der Dürener
Zeitung von Samstag, den 18.11.2017, will die Kreispolizeibehörde
Düren im Folgenden richtigstellen, dass es bislang zu keiner
Verurteilung eines Tatverdächtigen im Fall des Gewaltdelikts in der
Scharnhorststraße (siehe Pressemeldung der Kreispolizeibehörde Düren
von Sonntag, 13.11.2016) gekommen ist. In dem Artikel "Notruf: Aus
dem Alltag einer Polizistin" (Seite 20) wird die Direktionsleiterin
Gefahrenabwehr/Einsatz, Frau Polizeidirektorin Petra Kaufmann,
indirekt zitiert. Ihren Worten nach sei "der Täter wegen versuchten
Totschlags verurteilt worden". Der Inhalt dieser Aussage ist nicht
korrekt. Richtig ist, dass derzeit drei Tatverdächtige unter anderem
wegen Gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte angeklagt sind, nachdem zunächst auch wegen
versuchten Totschlags ermittelt worden war. Am Freitag, den
24.11.2017, werden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft
Aachen rechnet noch in diesem Jahr mit einer Urteilsverkündung.
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Datum: 20.11.2017 - 14:57 Uhr
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