Unfallfluchten
(ots) - Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine
Geldstrafe riskierten mehrere Kraftfahrer in dieser Woche in Suhl,
indem sie nach dem Verursachen von Parkplatzschäden ihren Pflichten
als Unfallbeteiligte nicht nachkamen. So waren am Dienstagnachmittag
und am Mittwochmittag auf dem Parkdeck des Suhler Klinikums ein
brauner Skoda und ein schwarzer Renault beim Aus- oder Einparken
beschädigt worden. Auch auf dem Parkplatz in der Pfarrstraße und vor
der Arbeitsagentur meldeten am Mittwoch die Besitzer eines blauen
Audis und eines grauen Alfa Romeos Schäden an ihren Fahrzeugen. Bei
den drei letzteren Fällen erhielten die Geschädigten durch
Hinterlassen eines Zettels an der Windschutzscheibe zumindest einen
Hinweis auf den Verursacher. Dennoch ermittelt die Polizei gegen die
Verursacher wegen Unfallflucht. Der Unfallbeteiligte ist gesetzlich
verpflichtet, durch seine Anwesenheit dem Geschädigten die
Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und die Art der
Beteiligung am Unfall zu ermöglichen. Ist diese Feststellung nach
Verstreichen einer angemessenen Wartefrist nicht erfolgt, muss der
Unfallbeteiligte weiterhin aktiv bleiben. Eine sichere Möglichkeit,
den Vorwurf einer Unfallflucht abzuwenden, ist dann eine
unverzügliche Mitteilung über den Unfall an die Polizei.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Suhl
Pressestelle
Fred Jäger
Telefon: 03681 32 1503
E-Mail: pressestelle.lpi.suhl(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Datum: 22.02.2018 - 13:30 Uhr
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