Straßenverkehrsgefährdung
(ots) - Am 10.09.2018, gegen 16:50 Uhr befuhr
eine 54-jährige Fahrzeugführerin aus Mendig mit ihrem Pkw, Nissan,
die Bahnstraße in Richtung Obermendig. An einer Engstelle musste sie
mit ihrem Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten. Eine 33-jährige
Fahrzeugführerin aus der Verbandsgemeinde Brohltal, die mit ihrem
Pkw, Peugeot, hinter dem Nissan fuhr, bemerkte diesen Verkehrsvorgang
zu spät und fuhr auf das anhaltende Fahrzeug hinten auf. Hierbei
wurde die Fahrerin des Pkw, Nissan leicht verletzt und begab sich
selbständig in ärztliche Behandlung. Bei der Unfallaufnahme stellte
sich heraus, dass bei der Peugeot-Fahrerin bereits am 06.09.2018
(siehe Pressemeldung: "Fahren unter Drogeneinfluss"), der
Führerschein wegen dem Verdacht auf Drogenkonsum der Droge
Amphetamin, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle sichergestellt
und der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
zur Entscheidung über einen Entzug vorgelegt wurde. Durch die
Kreisverwaltung wurde dieser Führerscheinentzug bereits bestätigt. Ob
der Beschuldigten dieser verwaltungsrechtliche Entzug ihrer
Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalles bekannt war, muss
nun im Nachgang noch ermittelt werden. Gegen die unfallverursachende
Fahrzeugführerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
Straßenverkehrsgefährdung und Verdacht des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Der Pkw, Peugeot der
Unfallverursacherin war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt
werden.
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Datum: 11.09.2018 - 09:22 Uhr
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