Einbrecher stehlen Gold- und Brillantschmuck - Wer kann Hinweise auf die Täter geben?
(ots) - An der Dorfstraße in Meerbusch-Büderich drangen Kriminelle, im Zeitraum zwischen Sonntag (07.06.), 16:30 Uhr und Montagmorgen (08.06.), 8:30 Uhr, in die Geschäftsräume eines Juweliers ein. Sie verschafften sich gewaltsam Zugriff auf Schmuckstücke, die in gläsernen Vitrinen ausgestellt waren und verschwanden anschließend mit ihrer hochwertigen Beute unerkannt. Als der Geschäftsinhaber den Einbruch bemerkte verständigte er umgehend die Polizei. Spuren wurden gesichert und die Kripo übernahm die weiteren Ermittlungen.
Wer im fraglichen Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen an der Dorfstraße oder im näheren Umfeld gemacht hat oder sonstige Hinweise auf die Täter geben kann, wird um Kontaktaufnahme mit dem Kriminalkommissariat 23, unter der Telefonnummer 02131 300-0 gebeten.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/4617094 OTS: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.06.2020 - 13:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2370480
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NE
Stadt:
Meerbusch
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Einbrecher stehlen Gold- und Brillantschmuck - Wer kann Hinweise auf die Täter geben?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).