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(pressrelations) - Herrmann fordert Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein: "Vorschlag Tiefensees nicht ausreichend - wir brauchen eine unürokratische und kostengünstige Lösung

"Der vom Bundesverkehrsminister vorgelegte Gesetzentwurf zur Schaffung einer Ausnahmeregelung für die Feuerwehren und Rettungsdienste ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Zur Lösung der Probleme reicht er aber keinesfalls aus", sagte Innenminister Joachim Herrmann nach der heutigen Kabinettssitzung in München. Denn Tiefensees Entwurf verlangt immer noch eine praktische Ausbildung und eine eigene Fahrprüfung. Herrmann fordert dagegen eine unbürokratische, wenig aufwändige und kostengünstige Lösung. "Bayern hat deshalb einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der eine Sonderfahrberechtigung für die Feuerwehren und Rettungsdienste bis 4,75 Tonnen ohne Ausbildung und Prüfung vorsieht. Für das Fahren bis 7,5 Tonnen schlagen wir eine praktische Unterweisung der Fahrer vor, bei der die besonderen bei Einsatzfahrzeugen zu beachtenden Belange speziell berücksichtigt werden. Die Details dieser praktischen Unterweisung sollen aber die Länder selbst regeln können", so Herrmann. Der Bundesrat wird sich am Freitag mit dem Gesetzesentwurf und dem Vorschlag Bayerns befassen.

Die Feuerwehren, Rettungsdienste, Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk THW stehen vor einem Dilemma: Ihnen fehlen zunehmend Fahrer für die Einsatzfahrzeuge. Modernste Technik hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass Einsatzfahrzeuge immer schwerer geworden sind. So gibt es heute kaum noch Einsatzfahrzeuge, die weniger als 3,5 Tonnen wiegen. Seit der Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in deutsches Recht verläuft aber die Grenze zwischen der Pkw-Klasse und der Lkw-Klasse nicht mehr bei 7,5 Tonnen, sondern bei 3,5 Tonnen. Jüngere Einsatzkräfte, die ausschließlich den Führerschein der Klasse B besitzen, dürfen deshalb nur noch Einsatzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und zusätzlich einen Anhänger mit 750 Kilogramm fahren. Ältere Einsatzkräfte, die mit dem "alten" Pkw-Führerschein der Klasse 3 diese Fahrzeuge noch führen dürfen, scheiden zunehmend aus den ehrenamtlichen Diensten aus. Bayern hat sich deshalb wiederholt für eine praktikable Lösung dieses Problems eingesetzt, der allerdings bislang EU-Recht entgegen stand. Eine Rechtsänderung auf EU-Ebene erlaubt nunmehr nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung eine Ausnahmeregelung im Führerscheinrecht zugunsten der im Katastrophenschutz tätigen Organisationen.






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Datum: 12.05.2009 - 17:32 Uhr
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