Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich Corona-Pandemie – Bekanntmachung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
OBERBAYERN NORD: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Allgemeinverfügung mit der Folge einer vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie. Nachfolgend der Wortlaut der Bekanntmachung vom 20.03.2020.
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