Polizei weist darauf hin: Keine unnötigen Freizeitaktivitäten und Spazierfahrten

INGOLSTADT.Vor dem Hintergrund des zu erwartenden frühlingshaften Wochenendes weist das Polizeipräsidium Oberbayern Nord nochmals darauf hin, den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen unbedingt Folge zu leisten. Unter Anderem ist dort verfügt, die Wohnung nur zu verlassen, wenn triftige Gründe vorliegen. Reine Ausflugsfahrten mit dem Motorrad oder dem Cabriolet sind nicht erlaubt. Gruppenbildungen bei Picknicks im Park oder ein längeres Verweilen auf Parkbänken verstoßen gegen die Vorschrift.


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