Wohnhausbrand – fahrlässiges Handeln als Ursache

REGENSTAUF, LKR. REGENSBURG. Am 08.02.2012 war es gegen 02.00 Uhr zum Brand eines Zweifamilienhauses gekommen. Die Kriminalpolizei Regensburg hat die Ermittlungen übernommen. Nach dem jetzigen Ermittlungsstand dürfte fahrlässiges Handeln seitens der Hauseigentümer vorliegen.


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