Bettensteuer landesweit zugelassen / Innenministerium und Finanzministerium geben grünes Licht – Städte können frei entscheiden

Nordrhein-westfälische Kommunen dürfen zukünftig selbst darüber ent­scheiden, ob sie eine Übernachtungssteuer in ihrem Stadtgebiet erheben wollen. Für die Einführung dieser neuen Steuer haben das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium heute grünes Licht gegeben, indem sie die entsprechende Satzung der Stadt Köln genehmigten.


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