Landtag beschließt die Rauchwarnmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen – Ab April wird der Schutz von Menschenleben im Brandfall deutlich verbessert
Der Düsseldorfer Landtag hat die landesweite Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April 2013 in sämtlichen Neubauten die piepsenden Lebensretter installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016. „Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist heute vom Landtag gebilligt worden“, sagte Bauminister Michael Groschek. „Ich bin froh, dass Nordrhein-Westfalen nun eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einführt. Denn noch immer sterben zu viele Menschen bei Bränden in Wohnungen. Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. Die heutige Entscheidung des Parlaments wird Leben retten, so viel ist sicher.“
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