Öffentliche Zustellung der Verkehrspolizeiinspektion Bayreuth

Bescheid vom 14.01.2013 gemäß Art. 15 VwZVG, gegen Herrn Dan-Petru B O T A S , letzte bek. Anschrift: RO-310520 Mun Arad, Stefan Tenetchi 41. Der Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) von Herrn BOTAS war zum Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung unbekannt. Ermittlungen über dessen aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. Zustellungsversuche an die letzte bekannte Anschrift durch einen Postdienstleister blieben ergebnislos. Eine Zustellung per Post (Art. 3 oder 4 VwZVG) an einen Vertreter des Zustellungsadressaten oder an einen Zustellungsbevollmächtigten war nicht möglich. Der Bescheid kann nach Bekanntmachung der Benachrichtigung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt bzw. eingesehen werden.


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