Verkaufsplattformen für „neue psychoaktive Stoffe“ vom Netz genommen

München/Bamberg – Im Fortgang der Ermittlungen zum Großverfahren „EV Speer“ (siehe Medieninformation 06/2019), in dem im März dieses Jahres ein bedeutsamer Schlag gegen einen Händlerring, der sogenannte „neue psychoaktive Stoffe“ (npS) vertrieben hat, gelang, konnten nun im Rahmen weiterer Ermittlungen der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Bayerischen Landeskriminalamtes die von dem Händlerring betriebenen Online-Handelsplattformen, über die die produzierten npS vertrieben wurden, abgeschaltet werden.


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