Zugunglück Bad Aibling – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und der Polizei
BAD AIBLING. Nach dem folgenschweren Zugunglück bei Bad Aibling am 9. Februar 2016 mit bislang 11 Toten, 24 schwer- und 61 leichtverletzten Personen, hat die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den 39-jährigen Fahrdienstleiter ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
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