Zugunglück Bad Aibling: Pressemitteilung der STAATSANWALTSCHAFT TRAUNSTEIN

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein hat das Amtsgericht Rosenheim am 11.04.2016 Untersuchungshaft gegen den beschuldigten Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr angeordnet.


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